Was sind Ergänzungsleistungen?
Der Staat entrichtet Ergänzungsleistungen (EL), wenn die Rente und das Einkommen nicht mehr die minimalen Lebenskosten decken. Ergänzungsleistungen (EL) sind ein rechtlicher Anspruch und eine Ergänzung zur AHV und IV. 44% der Invalidenrentner und 12% der Altersrentner beziehen Ergänzungsleistungen (2014). Insgesamt bezogen 2014 über 300’000 Menschen insgesamt 4,7 Milliarden Franken EL.
Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung und alle AHV- und IV-Rentner haben einen Rechtsanspruch darauf, wenn das Geld zu knapp ist.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone entrichtet und werden in der Regel monatlich ausbezahlt. Eine durchschnittliche monatliche EL beträgt Fr. 1’370.-
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Wer in der Schweiz wohnt, eine Rente bezieht und damit den minimalen Lebensstandard nicht finanzieren kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Neben den AHV- und IV-Rentner haben auch Bezüger von IV-Taggeldern, Hilflosenentschädigungen sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten ein Anspruch auf EL.
Ergänzungsleistungen beantragen
Das Antragsformular für eine Ergänzungsleistung (EL) können Sie bei der kantonalen EL-Stelle online herunterladen.
Damit ein Antrag bearbeitet wird, müssen Sie umfassende Informationen über sich preisgeben. Dies beinhaltet die Wohnsituation, das Vermögen und allfällige Einkommen. Bankauszüge werden auf grössere Barbezüge oder Überweisungen überprüft, die auf eine Schenkung hindeuten könnten.
Bei einem positiven Entscheid, erhalten Sie die Ergänzungsleistungen rückwirkend ab Ihrer Anmeldung bei der kantonalen EL-Stelle.
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung hinausgehen. Sie werden in der Regel von Privatversicherungen oder von Krankenkassen angeboten und müssen in der Regel extra bezahlt werden. Ergänzungsleistungen können beispielsweise bestimmte Arzneimittel, Behandlungen oder Untersuchungen umfassen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Sie können auch bestimmte Leistungen in den Bereichen Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen beinhalten. Es ist wichtig, sich vor Abschluss eines Vertrags über Ergänzungsleistungen genau zu informieren, um zu verstehen, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten damit verbunden sind.
Welche Ergänzungsleistungen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Ergänzungsleistungen, die von verschiedenen Anbietern angeboten werden. Mögliche Ergänzungsleistungen können beispielsweise sein:
- Zuschüsse oder Erstattungen für bestimmte Arzneimittel, Behandlungen oder Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden
- Zuschüsse oder Erstattungen für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen
- Reisekrankenversicherungen, die bei Krankheit oder Unfällen während einer Reise einspringen
- Versicherungen für ambulante Operationen, die die Kosten für ambulante Eingriffe übernehmen
- Zuschüsse oder Erstattungen für alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie
- Zuschüsse oder Erstattungen für Präventionsmaßnahmen wie Sportkurse oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
Es ist wichtig, sich vor Abschluss eines Vertrags über Ergänzungsleistungen genau zu informieren, um zu verstehen, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten damit verbunden sind.
Quelle: https://chat.openai.com/chat